Müller, Missbrauch, Meinungsfreiheit

MARBURG/REGENSBURG (hpd) Wenn es darum geht, weltanschauliche Gegner zu diskreditieren, nimmt es der Regensburger Bischof Gerhard Müller mit der Wahrheit nicht immer so genau. Gegen Kritik geht er seinerseits häufig nicht mit Argumenten, sondern mit juristischen Mitteln vor. Nun hat das Bistum Regensburg eine Einstweilige Verfügung gegen den Verantwortlichen eines Blogs erwirkt. Die Umstände des Verfahrens sind skandalös. Konsequenz: ein Spendenaufruf.

Im Blog der Brights Marburg erschien im Dezember 2009 ein „Bischofs Rücktritt wegen Wegschaun beim Kindesmissbrauch“ betitelter Beitrag. Darin wurde der Regensburger Bischof wegen eines Falles kritisiert, der einige Jahre zuvor durch die Medien ging. Im Spätsommer 2007 war ein wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger vorbestrafter Priester unter dem Verdacht, sich an einem Ministranten vergangen zu haben, verhaftet worden. Bischof Müller hatte den Mann als Pfarradministrator in Riekhofen eingesetzt, obwohl das Bistum über dessen Vorgeschichte im Bilde war. Umstritten war seinerzeit, ob das Bistum angesichts dessen verantwortungslos gehandelt hatte, als es den Geistlichen Religionsunterricht erteilen ließ, und insbesondere, ob es eine ausdrückliche Warnung der Behörden gegeben hatte.

Zwei Jahre später griff der Brights-Blog im Zuge der neu entflammten Debatte über sexuellen Missbrauch und Erniedrigung in katholischen Einrichtungen die Sache auf und schrieb: „Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte nach der Verurteilung eines pädophilen Pfarrers wegen Ministranten-Missbrauchs deutlich vor der Wiedereinsetzung des Priesters in der Jugendarbeit gewarnt. Das Bistum Regensburg ignorierte das Statement des Gerichts und der heimlich sexhungrige Pfarrer von Riekhofen wurde 2007 prompt rückfällig.“ Vier Wochen darauf erhielt der Verantwortliche Post von einer Kanzlei, die Müller des Öfteren vertritt. Darin wurde (unter Hinweis auf eine entsprechende eidesstattliche Versicherung) behauptet, die Aussage, dass das Oberlandesgericht Nürnberg eine deutliche Warnung ausgesprochen habe, den Pfarrer erneut in der Jugendarbeit einzusetzen, sei falsch. Der Betreiber des Blogs wurde aufgefordert, eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung abzugeben.

[...]

Spendenaufruf

Die Verteidigung der Grundrechte Meinungs- und Informationsfreiheit kann nur gelingen, wenn sich viele beteiligen. Deshalb haben der Humanistische Pressedienst, die Giordano Bruno Stiftung und der Alibri Verlag eine Spendenaktion gestartet, mit dem Ziel, das Geld einzusammeln, das Bastiaan Zapf an Anwalts- und Gerichtskosten aufbringen musste. Wer sich an dieser Solidaritätsaktion finanziell beteiligen möchte, überweise bitte einen entsprechenden Betrag auf das Spendenkonto der Giordano Bruno Stiftung:

Konto: 25 95 700 00
BLZ: 500 400 00
Commerzbank Frankfurt/Höchst
Vermerk: Solidaritätsaktion Brights Marburg

Sollte mehr Geld eingehen, als dafür notwendig ist, soll der Überschuss als Grundstock für einen zukünftigen Solidaritätsfonds verwendet werden.

About these ads